Allgemeine Bedingungen

1. Grundsatz:

Die Konzert-Galerie Maison 44 ist eingebaut in eine Hausreihe, die teilweise privat bewohnt wird. Die 1. und 2. Etage des Hauses sind vermietet. Es besteht also unmittelbare Nachbarschaft.
Besonders zu beachten sind die Bestimmungen von Absatz 6.

2. Reservationsbestätigung:

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservation im Doppel.
Wir bitten Sie, uns die unterzeichnete Kopie innerhalb von 10 Tagen zurück zu senden.

3. Rechnungsstellung:

Die Rechnung erhalten Sie in der dem Anlass folgenden Woche und ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen.

4. Bankverbindung:

UBS
CH- 4001 Basel
Kont: Maison 44, Ute Stoecklin
IBAN CH 86 0023 3233-EZ 118 942.1

5. Haftung, Reinigung:

Die Maison 44 lehnt jede Verantwortung und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern und Material ab. Ebenso übernimmt sie keine Haftung für Personenschäden und jede weitere Art von Schäden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die Nutzung der Räume und der Infrastruktur hat unter Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht zu erfolgen. Der Mieter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung. Er haftet für Beschädigungen an Gebäuden, Räumlichkeiten, Mobilar, Gartenanlage, sowie Personenschäden und Diebstahl, die im Zusammenhang mit dem Anlass durch den Mieter, Teilnehmer oder Fremdpersonal verursacht werden.
Sämtliche Abfälle, incl. Leergut, sind vom Mieter resp. dessen Partydienst zu entsorgen.
Alle vom Mieter benutzten Räume bzw. Einrichtungen sind in besenreinem Zustand zu hinterlassen.
Mieter und Vermieter haften gegenseitig nicht in allen Fällen von höherer Gewalt, wie Unwetter, Streiks, Stromunterbrechungen der öffentlichen Werke u.a.

6. Veranstaltungen:

Dauer, Musik
geltend für geschlossene Gesellschaften.
Veranstaltungsende: 23.00 Uhr.
Nach 22.00 Uhr darf Musik nur in geschlossenen Räumen und ohne Verstärker gemacht werden, da sich das Haus in einem Wohnquartier befindet.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Türen geschlossen bleiben.
Es sind keine akustischen und relevanten Outdoor-Veranstaltungen nach 22.00 erlaubt.
Der Garten darf bis 23.00 Uhr ohne Musik benutzt werden, immer unter Rücksichtnahme auf die Anwohner (gedämpfte Lautstärke).
Der Veranstalter liefert der Maison 44 einen Ablaufplan, bzw. ein Programm des Anlasses.
Des Weiteren ist vom Veranstalter zu hinterlegen: Name und Natelnummer einer verantwortlichen Begleitperson während des Anlasses.

7. Absagen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die Mieterschaft zu verantworten hat, nicht durchgeführt werden, behält sich die Maison 44 das Recht auf Rechnungstellung der Miete oder der angefallenen Kosten vor. Massgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Absage. Es wird gebeten, dem Vermieter Planungsänderungen mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

8. Verschiedenes

Das Abbrennen eines Feuerwerkskörpers, das Unterhalten eines offenen Feuers oder eines Grills ist nicht erlaubt.
Montagen mit festen Verbindungen (Dübeln, Kleben, etc.) und Bemalung an Böden, Wänden oder Decken sind nicht erlaubt. Veränderungen irgendwelcher Art an Einrichtungen bedürfen der ausdrücklichen Bewilligung des Vermieters.
Logo: bei Nennung des Namens Maison 44 auf Einladungen, Postern, Flyern oder anderen Werbeträgern ist auf die korrekte Bezeichnung und das Logo zu achten.

Gerichtsstand ist Basel. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wählen die Parteien den Gerichtsstand Basel. Sie unterwerfen sich unbesehen des Streitwertes dem endgültigen Urteil des Einzelrichters in Zivilsachen.